Protokoll zum Webchat “Geschäftstätigkeiten mit und in den U.S.A.” am 20. März 2007
Moderator: Willkommen zum Webchat "Geschäftstätigkeiten mit und in den U.S.A."
Chats zu "Geschäftstätigkeiten mit und in den U.S.A." werden einmal im Monat angeboten: http://frankfurt.usconsulate.de/frankfurt-ger/wirtschaftsinfo.html.
Heute wird wieder Hans U. Schetelig, der seit über 40 Jahren für US-Firmen und Institutionen tätig ist, davon 8 Jahre für die Amerikanische Handelskammer in Deutschland (AmCham Germany) und 30 Jahre für die Wirtschaftsförderung des Bundesstaates Virginia, für Ihre Fragen zur Verfügung stehen. Bitte stellen Sie Ihre Fragen jetzt (auf Deutsch oder Englisch).
Frage: Ich arbeite in einer kleinen Firma, die im Bereich der Dienstleistung und Beratung für milchwirtschaftliche Unternehmen tätig ist. Derzeit sind wir in Deutschland und im europäischen Ausland tätig, sehen jedoch großes Potential, in den amerikanischen Markt einzusteigen. Meine Fragen wären nun: Was darf ein deutsches Unternehmen am amerikanischen Markt tun oder was nicht? Welche Gesetze gibt es und was muss ein ausländisches Unternehmen beachten. Kann man an irgendwelchen stellen Unterstützung bekommen? Gibt es Statistiken über Milchwirtschaft in den USA? Können Sie mir noch Tips geben, was ich unbedingt beachten muss? Vielen Dank.
Antwort: Es gibt eine Fülle von Quellen, aber es wäre in Ihrem Fall wohl angebracht mit einer dt. Quelle zu beginnen, nämlich der BFAI (Bundesagentur für Außenwirtschaft) in Köln www.bfai.de. Dort sind eine Vielzahl von Fachbüchern über die USA erhältlich, die Ihnen über Marktforschung und den Markteinstieg als Dienstleister sehr wertvolle Information vermitteln. Statistiken sind in den USA ohne Schwierigkeiten zu erhalten, am besten Online über FedStats www.fedstats.gov, Weiterhin empfehle ich Ihnen die Suchmaschinen www.business.com sowie die "Internet Public Library" www.ipl.org. Darüber hinaus können diese Institutionen weiterhelfen: Milk Industry Association in Washington , D.C. und Milk Promotion Services, Worcester, MA und natürlich bietet das U.S. Department of Agriculture, Washington, D.C. wertvolle Hinweise. Sie können auch Marktuntersuchungen durch die Deutsch-Amerikanische Handelskammer in New York durchführen lassen. Sollte Ihre Marktforschung ergeben, dass sich eine unternehmerische Tätigkeit in den U.S.A. für Ihr Unternehmen rechnet, dann können Sie über www.case-europe.com sich mit den Wirtschaftsförderungsagenturen von U.S. Bundesstaaten in Europa wegen Standortfragen etc. in Verbindung setzen.
Frage: Hallo! Folgendes Problem: Ich habe eine eigene Firma, produziere für meine Kunden Artikel im Kunsthandwerk. Nun hat mich einer meiner Kunden gefragt, ob ich mit ihm für ca 3 Wochen in die USA reisen könne, um dort mehrere Schauvorführungen meines Handwerkes zu machen. Bezahlt wird das nicht, es handelt sich eher im Promotion, da ich die Sachen, die sich daraufhin mehr verkaufen, ja später in meiner Firma produzieren soll. Meine Frage: Inwiefern brauche ich dafür dann ein Visum ? Fallen solche Promotion-Arbeiten schon unter die Visa-Pflicht oder kann ich als normaler Tourist (Visa-frei) einreisen? Wenn ich ein Visum brauche: Welches genau brauche ich?
Antwort: Sie sollten sicherstellen, dass Sie definitiv keine Bezahlung in den USA erhalten, dann sollte dies kein Problem sein. Die endgültige Entscheidung liegt immer beim Einwanderungsbeamten, aber dies ist ein gängiger Fall. Bezeichnen Sie Ihre Reiseabsicht als 'business trip' und nicht als 'Arbeitsaufnahme' in irgendeiner Form.
Frage: Vielen Dank!
Moderator: See also: Starting a Business, Small Business Administration: http://www.sba.gov
Antwort: Für Interessenten aus dem Münchner Raum, die im Handwerk tätig sind, gibt es diesen Donnerstag eine Informationsveranstaltung der Bayrischen Handwerkskammer zum Thema Geschäftstätigkeiten in den USA. Registrierung erforderlich, siehe www.dasbayerischehandwerk.de.
Frage: Hallo! Ich würde im Rahmen meines Studiums gerne ein halbjähriges Praktikum in einer amerikanischen Firma, am liebsten Ostküste, machen. Was für ein Visum brauche ich dann? Könnte ich nebenbei auch jobben, falls das Praktikum nicht bezahlt wird?
Antwort: Für ein Praktikum in den USA brauchen Sie ein J-Visum. Die Unterlagen dafür bekommen Sie entweder von der Arbeitgeber oder von einer Vermittlungsorganisation. Wenn Sie in den USA auf einem J-Visum ein Praktikum machen, dürfen Sie allerdings nebenbei nicht jobben.
Moderator: Weitere Informationen zu Studium und Austausch finden Sie unter: http://www.us-botschaft.de/germany-ger/austausch/index.html
Frage: Und wo kann ich mich generell über US-amerikanische Firmen informieren? Gibt es so etwas wie die top ten der besten in jeder Branche?
Antwort: Tipps und Hinweise zur Praktikumssuche finden Sie unter http://usa.fh-hannover.de/pra.htm sowie auf unserem Business FAQ http://www.usembassy.de/germany/faqs/business.html. An der Ostküste sitzen Filialen der Dt-Am Handelskammer in New York http://www.gaccny.com und Atlanta.
Frage: Aha, danke. Eine letzte Frage: Könnte meine Freundin in der Zeit bei mir wohnen und in derselben Firma arbeiten, wenn sie nicht länger als 90 Tage bleibt?
Antwort: Wenn Ihre Freundin arbeiten möchte, braucht Sie ein eigenes Visum. Die 90 Tage Regelung des Visa Waiver Programms gilt ausschließlich für Tourismus und Geschäftsreisen und erlaubt keinerlei Arbeitstätigkeiten/Praktika, egal ob bezahlt oder unbezahlt.
Moderator: Vielen Dank für Ihre Teilnahme an diesem Chat. Ein Transkript wird auf der Chat-Webseite der US-Botschaft veröffentlicht unter http://www.us-botschaft.de/germany-ger/chat.html
Have a nice day!


