Protokoll zum Webchat “Geschäftstätigkeiten mit und in den U.S.A.” am 15. Februar 2007
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Moderator: Willkommen zum Webchat "Geschäftstätigkeiten mit und in den U.S.A."
Chats zu "Geschäftstätigkeiten mit und in den U.S.A." werden zukünftig einmal im Monat angeboten: http://german.frankfurt.usconsulate.gov/frankfurt-ger/wirtschaftsinfo.html.
Der nächste Chat wird am 20. März von 11:00 bis 12:00 Uhr stattfinden.
Heute wird Hans U. Schetelig, der seit über 40 Jahren für US-Firmen und Institutionen tätig ist, davon 8 Jahre für die Amerikanische Handelskammer in Deutschland (AmCham Germany) und 30 Jahre für die Wirtschaftsförderung des Bundesstaates Virginia, erstmalig für Ihre Fragen zur Verfügung stehen. Bitte stellen Sie Ihre Fragen jetzt (auf Deutsch oder Englisch).
Frage: Ich moechte in Florida eine Firma eroeffnen, die sich auf die Vermittlung von Haeusern an deutsche Touristen spezialisiert. An wen kann ich mich wenden, um das Vorhaben zu besprechen?
Antwort: Sie koennen sich an das Europabuero des Staates Florida in Muenchen wenden. Die Adresse finden Sie auf: http://www.case-europe.com
Frage: Haben die auch Informationen, was zu beachten ist, wenn man einen Mitarbeiter einstellen will? Die amerikanischen Gesetze sind ja doch sehr anders als die Deutschen, z.B. in Bezug auf Urlaub.
Antwort: Diese Informationen sollten dort auch vorliegen. Urlaub in den USA ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und haengt von den Konkurrenzverhaeltnissen vor Ort ab. Manche sagen, wer in Florida arbeitet, macht ohnehin jeden Tag Urlaub :-)
Moderator: See also: Startup Toolkit by the U.S. Chamber of Commerce Small Business Center: http://www.uschamber.com/sb/startup/default
Frage: Hallo! Ich habe bereits im Januar ein B1-Visum beantragt und erhalten. Als ich dies beantragt habe, war klar, dass ich zu unserer Geschäftsstelle in Houston muss. Also habe ich nach einem Hotel in Houston geschaut und die Adresse des Hotels im Visaantrag angegeben. Jetzt sieht es jedoch so aus, dass ich zuerst eine Woche nach Vancouver (Washington) in unsere Geschäftsstelle muss. Stellt dies ein Problem dar? Denn meine erste Adresse in den USA stimmt ja dann nicht mehr mit dem überein, was im Visaantrag steht?
Antwort: Da Sie die aktuellen Hotelinformationen am Flughafen vor dem Einchecken angeben muessen, koennen Sie die Adresse dort aendern. Das B1-Visum hintert Sie nicht, Reisen in andere Teile der USA zu unternehmen und andere Hotels zu buchen.
Frage: Das heisst ich muss nicht erst im Flugzeig etwas ausfüllen, sondern schon hier in Deutschland am Flughafen beim check-in?
Antwort: Die Hotelangaben erfolgen beim Einchecken, diese Information behaelt die Airline und teilen sie vor Abflug den amerikanischen Behoerden mit. Im Flugzeug muss zusaetzlich ein Zollformular und das sog. I-94 Formular ausgefuellt werden, das dann in Ihren Pass eingeheftet wird und bei der Ausreise wieder entfernt wird.
Moderator: How to find the best location for your business: http://www.developmentalliance.com
Frage: Wie sieht es denn mit Visa aus? Brauch ich eins, wenn ich fuer weniger als 90 Tage am Stueck dort bin, dann kurz nach Deutschland fliege und dann wieder fuer 90 Tage einreise? So kann man doch sicherlich ein/zwei Jahre rumbringen.
Antwort: Mit diesem Verhalten machen Sie sich meines Erachtens verdaechtig, in den USA etwas zu tun, was eine Visapflicht voraussetzt. Bitte beruecksichtigen Sie, dass Sie in keinem Fall eine in den USA bezahlte Taetigkeit ausfuehren duerfen. Desweiteren bitte ich Sie zu beachten, dass bei einem gewissen Gesamtaufenthalt in den USA, Sie dann auch mit Ihrem weltweiten Einkommen steuerpflichtig werden, obwohl Sie keinen offiziellen Wohnsitz in den USA haben.
Frage: Meine Ausbildung habe ich in Deutschland beendet. Gibt es eine Stelle oder Behoerde aehnlich den IHKs in den USA, die mir den Abschluss anerkennen oder umschreiben wuerden? Ist bestimmt besser, wenn Kunden und Geschaeftspartner einen "amerikanischen" Abschluss sehen.
Antwort: Welche Ausbildung haben Sie denn?
Frage: Ich bin Malermeisterin und moechte dort mit einem amerikanischen Partner eine Firma fuer "Interior Design" aufziehen.
Antwort: Fuer den Fall, dass Sie sich selbstaendig machen wollen, ist es eine Frage des Standortes/Staates, ob eine Lizenz benoetigt wird. Den dt. 'Facharbeiter' also auch Malermeister gibt es nicht, generelle Anerkennung durch Handelskammern ebenso nicht.
Frage: Ich habe noch eine Frage bzgl. dem B1-Visum. Laut Internet ist es mit dem B1-Visum möglich 180 Tage am Stück in der USA zu sein. Wie verhält sich die mit Multiple Entry? Beginnt man bei jeder Einreise wieder von vorne zu zählen?
Antwort: Laut unseres Kollegen aus der Visaabteilung bestimmt das Visum nicht, wie lange Sie im Land bleiben duerfen, dies legt der Einwanderungsbeamte nach einem Gespraech mit Ihnen an der Grenze fest. In vielen Faellen wird er 180 Tage gestatten, aber es kann auch kuerzer sein. Das B1-Visum erlaubt eine mehrfache Einreise.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass US-Konsulate im Ausland Visa ausstellen, die es Ausländern erlauben an die U.S. Grenze (Land, Seehafen, Flughafen) zu reisen. Erst der Beamte der Einwanderungsbehörde an der Grenze entscheidet über die endgültige Einreise und die Verbleibsdauer im Lande. Verwechseln Sie bitte nicht die Laufzeit des Visums mit der gewährten Aufenthaltsdauer, die erheblich geringer sein kann, jedoch eine Widereinreise möglich macht.
Moderator: See interesting article on Business Plans in Business Week, February 14, 2007: http://allbusiness.businessweek.com/center.asp?ID=1746
Frage: Bevor ich mich auf den amerikanischen Markt mit meinem Produkt begebe, brauche ich ein paar Statistiken. Gibt es eine gute Startseite fuer den notwendigen "Market Research". Ich habe ein neues Werkzeug fuer den Heimwerkermarkt, moechte es aber selber vertreiben und nicht an eine amerikanische Firma verkaufen.
Antwort: Wollen Sie in den USA durch ein eigenes Unternehmen vertreiben oder von Deutschland aus?
Frage: Erst mal von Deutschland aus, da es vermutlich nicht so einfach ist ein entsprechendes Visum zu bekommen.
Antwort: Ich halte es fuer sehr schwierig von Dtld aus einen Direktvertrieb in den USA zu betreiben. Falls Ihr Produkt erklaerungsbeduerftig ist und normalerweise nicht ueber den Fachhandel vertrieben wird, muessen Sie auch an Moeglichkeiten der Produkhaftpflicht denken. Marketing Statistiken erhalten Sie am besten ueber US-Fachverbaende, wir schlagen aber auch folgende zwei Webseiten vor: http://www.fedstats.gov und http://www.thomasnet.com
Frage: Mir hat ein amerikanischer Freund angeboten, in seine Firma zu investieren. Wie kann ich feststellen, ob das ein serioeses Angebot ist?
Antwort: Die Antwort ist 'due diligence at its best', d.h. Sie muessen Buecher, Produkte, Kundenlisten entweder selber oder durch eine qualifizierten Berater pruefen lassen.
Moderator: Informationen zum US-Außenhandel: http://usa.usembassy.de/wirtschaft-handel.htm
Frage: Wie finde ich einen qualifizierten Berater? Gibt es da Berufverbaende, an die man sich fuer eine Empfehlung wenden kann?
Antwort: In welchem Bundesstaat ist die Firma ansaessig?
Frage: Illinois
Antwort: Der Staat Illinois hat eine Vertretung in Europa, die sie ueber www.case-europe.com finden. Desweitern ist die Dt.-am. Handelskammer in Chicago ansaessig und kann Ihnen entweder selber direkt oder mit Empfehlungen helfen.
Frage: Ich habe gelesen, dass die Small Business Administration finanzielle Foerdermittel vergibt. Kann ich die als Auslaender auch beantragen, wenn ich in den USA eine Firma eroeffnen moechte?
Antwort: Ja, das koennen Sie. Am besten ueber die Small Business Administration des Staates, in dem Sie taetig werden wollen.
Moderator: Starting a Business, Small Business Administration: http://www.sba.gov
Frage: Wissen Sie, wie lange es dauern kann bis ein Antrag bewilligt ist, nachdem alle Formulare etc. eingereicht sind? Gibt es Erfahrungswerte?
Anwort: Wenn sämtliche benötigten Dokumente/Formulare vorliegen und Sie ein Finanzinstitut gefunden haben, dass Ihnen Kredite einräumen wird, dann beträgt die Bearbeitungszeit bei der SBA etwa eine Woche. An dieser Stelle sei aber angemerkt, dass Sie als ausländischer Unternehmer oder als deutsche Firma nur dann Berücksichtigung finden, wenn Sie ein U.S. Tochterunternehmen haben, welches vorwiegend in den U.S.A. tätig ist, U.S. Steuern bezahlt, U.S. Produkte/Materialien verwendet und U.S. Arbeitskräfte beschäftigt. Sowohl das Unternehmen als auch die Arbeitnehmer müssen U.S. Steuerzahler sein. Die SBA stellt für ausländische Firmen keine Zuschüsse zum Aufbau eines neuen Unternehmens zur Verfügung, wenn das „start-up“ Unternehmen ausländischen Besitzern gehört, die keine Aufenthaltsgenehmigung ( Lawful Alien Permanent Resident Status, LPR) haben . . Darüber hinaus muss das Management das Unternehmen für mindestens ein Jahr vor Antrag geleitet haben und weiterhin versichern, dass das Management für unbestimmte Zeit im Amt sein wird. Die oben genannte Internetseite gibt Ihnen ausführlich Auskunft über Programme, die zur Verfügung stehen und auf die Sie zugreifen können, wenn sich Ihr Unternehmen dafür qualifiziert.
Small Business wird nach unterschiedlichen Standards bestimmt. Man wird als Small Business klassifiziert, wenn die Größe des Unternehmens nicht größer ist als z.B.:
500 Mitarbeiter in der Produktion
100 Mitarbeiter im Großhandel
US$ 6 Millionen Umsatz bei Dienstleistungsbetrieben, jedoch nur
US$ 4 Millionen Umsatz bei Architekten-, Ingenieur- Dienstleistungen und
US$ 4 Millionen Umsatz bei Trocken -und Teppichreinigungsbetrieben.
(Diese Aufstellung ist nicht vollständig).
Moderator: Vielen Dank für Ihre Teilnahme an diesem Chat. Der nächste Chat wird am 19. März stattfinden.
Ein Transkript wird auf der Chat-Webseite der US-Botschaft veröffentlicht unter http://www.us-botschaft.de/germany-ger/chat.html
Have a nice day!



